Rechtsgebiet
Anwalt für Sozialrecht in Frankfurt (Oder).
Bescheide von Jobcenter, Sozialamt oder Versorgungsamt sind nicht immer richtig – und lassen sich angreifen. Entscheidend ist dabei vor allem die kurze Widerspruchsfrist von einem Monat. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über typische Mandate aus dem Sozialrecht und darüber, wie ich Sie unterstützen kann.
Direkte Beratung vor Ort: Anwalt für Sozialrecht in Frankfurt (Oder).
Ausführliche Informationen zu einzelnen Bescheiden: Widerspruch gegen Ablehnung der Erwerbsminderungsrente und Widerspruch gegen den GdB-Bescheid.
Typische Mandate im Sozialrecht
Bürgergeld (SGB II)
Ablehnung, Kürzung oder Sanktion des Jobcenters? Ich prüfe den Bescheid und lege fristgerecht Widerspruch ein – bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht.
Grundsicherung (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Ich helfe, wenn Leistungen abgelehnt oder zu niedrig berechnet werden.
Wohngeld
Abgelehnter Wohngeldantrag oder fehlerhafte Berechnung? Ich prüfe Ihre Ansprüche und setze sie gegenüber der Wohngeldstelle durch.
Schwerbehindertenrecht
Feststellung eines Grades der Behinderung, Nachteilsausgleiche und Gleichstellung – gegenüber dem Versorgungsamt und vor Gericht.
BAföG und Ausbildungsförderung
Ablehnung, Rückforderung oder Kürzung von Ausbildungsförderung – ich prüfe den Bescheid und vertrete Sie im Widerspruchsverfahren.
Rente und Versicherung
Rentenbescheide, Erwerbsminderungsrente und Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern – sorgfältig geprüft und durchgesetzt.
Widerspruch lohnt sich oft – aber die Frist läuft.
Gegen Bescheide der Sozialbehörden gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung. Viele Bescheide enthalten Fehler bei der Berechnung oder der Rechtsanwendung. Wer rechtzeitig Widerspruch einlegt, hält alle Möglichkeiten offen – bis zur Klage vor dem Sozialgericht. Bei kleinem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.
Schildern Sie mir Ihren FallWas Sie hier finden
- Prüfung Ihres Bescheids auf Fehler
- Fristgerechter Widerspruch gegen Ablehnung oder Kürzung
- Klage vor dem Sozialgericht, wenn nötig
- Beratungshilfe bei kleinem Einkommen
Bescheid erhalten und unsicher, ob er stimmt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Ich sage Ihnen zeitnah, ob sich ein Widerspruch in Ihrem Fall lohnt.
