Der Antrag wurde abgelehnt
Die Deutsche Rentenversicherung verneint eine Erwerbsminderung – obwohl Sie gesundheitlich nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
Sozialrecht · Bundesweit
Ich prüfe Ihren Bescheid unverbindlich und unterstütze Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Ablehnung, ein Gutachten, das Ihre Einschränkungen nicht abbildet, oder eine zu geringe Rente: Senden Sie mir den Bescheid und ich sage Ihnen, wie stark Ihre Position ist.
Rechtsanwalt Lars Brozko
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Sie laden Ihren Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hoch oder senden ihn mir zu – wenige Angaben genügen.
Ich sehe mir die Entscheidung, die Begründung und die ärztlichen Feststellungen an und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Sie erhalten meine Einschätzung und wir besprechen die nächsten Schritte. Ein kostenpflichtiges Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Viele Betroffene können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten – und erhalten trotzdem einen ablehnenden Bescheid. Dann kann eine rechtliche Prüfung Klarheit schaffen: zunächst per Widerspruch, und bleibt dieser erfolglos, per Klage vor dem Sozialgericht. Beides begleite ich.
Die Deutsche Rentenversicherung verneint eine Erwerbsminderung – obwohl Sie gesundheitlich nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
Die gutachterliche Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit deckt sich nicht mit Ihren tatsächlichen Einschränkungen.
Das Zusammenwirken verschiedener gesundheitlicher Beeinträchtigungen wurde möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt.
Ich prüfe die rechtliche Ausgangslage und zeige Ihnen, ob ein Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht in Ihrer Situation aussichtsreich ist – ehrlich und unverbindlich.
Bescheid prüfen lassen, statt die Frist verstreichen lassen
Laden Sie Ihren Rentenbescheid hoch – Sie erfahren, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen und welcher Schritt sich lohnt.
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„Ob ein Widerspruch lohnt oder am Ende eine Klage vor dem Sozialgericht nötig ist, zeigt sich erst am konkreten Bescheid. Genau den sehe ich mir für Sie an.“
Was ich prüfe, führe ich auch – ohne Weitergabe an wechselnde Bearbeiter.
Gegen einen Rentenbescheid gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Durch die schnelle Prüfung verpassen Sie sie nicht.
Sehe ich für Widerspruch oder Klage keine Aussicht, sage ich das offen.
Übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten und auf Wunsch direkt den Bescheid. Ich sehe mir Ihre Anfrage an und melde mich persönlich zurück – egal, wo in Deutschland Sie wohnen.