📍 Kündigungsschutzkanzlei in Frankfurt (Oder) · Vertretung von Arbeitnehmern in ganz Brandenburg

Kündigung erhalten?Lassen Sie prüfen, ob Sie sich dagegen wehren können.

Eine Kündigung sollte nicht einfach hingenommen werden. Rechtsanwalt Lars Brozko prüft Ihre Kündigung und zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

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  • Kündigungsschutzklage und Verhandlung über eine Abfindung
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Wichtig: Bei einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Rechtsanwalt Lars Brozko – Ansprechpartner für Kündigungsschutz in Frankfurt (Oder)

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Ablauf

So läuft die Prüfung Ihrer Kündigung ab.

01

Kontakt aufnehmen

Sie schildern kurz, was passiert ist.

02

Unterlagen übermitteln

Insbesondere die Kündigung und relevante Unterlagen können geprüft werden.

03

Rechtliche Situation klären

Die wesentlichen rechtlichen Fragen und Handlungsoptionen werden eingeordnet.

04

Über das Vorgehen entscheiden

Sie wissen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sein können.

05

Vertretung übernehmen

Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die weitere rechtliche Bearbeitung und Vertretung. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Warten Sie nicht unnötig ab.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend können unter anderem der Kündigungsgrund, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Größe des Betriebs, vorherige Abmahnungen und besondere Schutzvorschriften sein.

Die 3-Wochen-Frist

Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Ob eine Klage im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich vorher klären.

Leistungen

Dabei kann ich Sie unterstützen.

Kündigungsschutzklage

Prüfung der Kündigung und Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Arbeitsgericht.

Kündigung prüfen

Ich prüfe die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Kündigung und ordne Ihre Situation ein.

Abfindung

Prüfung und Verhandlung über eine mögliche Abfindung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Aufhebungsvertrag

Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Lassen Sie die Vereinbarung vor der Unterschrift rechtlich prüfen.

Fristlose Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Betriebsbedingte Kündigung

Prüfung der Kündigung und insbesondere der Voraussetzungen einer betriebsbedingten Beendigung.

Typische Fragen

Eine Kündigung wirft meist viele Fragen auf.

Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Muss ich jetzt wirklich gehen?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Was passiert mit meinem Gehalt?
Was ist mit meinem Urlaub?
Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist Ihre konkrete Situation.

Abfindung

Abfindung – wann kommt sie in Betracht?

Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung. In bestimmten Situationen kann eine Abfindung jedoch Gegenstand von Verhandlungen sein oder sich aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben.

Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Größenordnung sie sich bewegen kann, hängt unter anderem davon ab, wie belastbar die Kündigung rechtlich ist.

Abfindungsmöglichkeiten prüfen lassen

Vergleich im Kündigungsschutzverfahren

Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, in dem neben dem Beendigungszeitpunkt auch eine Abfindung geregelt werden kann.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Auch außergerichtlich kann eine Abfindung Gegenstand von Verhandlungen sein – etwa wenn die Kündigung rechtlich angreifbar erscheint.

Bestimmte gesetzliche Konstellationen

In einzelnen Fällen sieht das Gesetz oder ein Sozialplan eine Abfindung oder einen entsprechenden Anspruch unter besonderen Voraussetzungen vor.

Aufhebungsvereinbarung

Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, kann eine Abfindung Teil der Vereinbarung sein. Wichtig sind hier auch die sozialrechtlichen Folgen.

Kündigungsarten

Welche Kündigung haben Sie erhalten?

Die Art der Kündigung entscheidet mit darüber, welche Anforderungen der Arbeitgeber erfüllen muss – und wo eine Kündigung angreifbar sein kann.

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe. Geprüft werden unter anderem der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit und die Sozialauswahl.

Verhaltensbedingte Kündigung

Dem Arbeitnehmer wird ein Fehlverhalten vorgeworfen. Häufig kommt es darauf an, ob der Vorwurf zutrifft und ob zuvor abgemahnt wurde.

Personenbedingte Kündigung

Die Kündigung wird mit persönlichen Umständen begründet, etwa mit Erkrankungen. Hier gelten besondere Anforderungen an die Begründung.

Fristlose Kündigung

Das Arbeitsverhältnis soll ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beendet werden. Das setzt einen wichtigen Grund voraus.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit können kürzere Fristen und ein geringerer Kündigungsschutz gelten – ganz ohne Grenzen ist eine Kündigung aber auch hier nicht.

Unsicher, welche Kündigung vorliegt?

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Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung.

Sie müssen nicht selbst beurteilen, welche Unterlagen rechtlich relevant sind. Schildern Sie zunächst Ihren Fall – alles Weitere klären wir gemeinsam.

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Abmahnungen
  • relevante Schreiben des Arbeitgebers
  • gegebenenfalls Aufhebungsvertrag
  • Informationen zur Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Informationen zur Beschäftigtenzahl des Betriebs

Persönliche rechtliche Unterstützung bei Ihrer Kündigung.

Eine Kündigung kann beruflich und finanziell erhebliche Auswirkungen haben. Ziel ist eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation und eine konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen – ohne Hotline und ohne Vermittlung.

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Was kostet die Vertretung?

  • Die Kosten richten sich in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren – im Arbeitsrecht meist ausgehend vom Bruttoverdienst – oder nach einer individuell vereinbarten Vergütung.
  • Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Die Deckungsanfrage übernehme ich.
  • Unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
Rechtsanwalt Lars Brozko aus Frankfurt (Oder)

Ihr Anwalt

Rechtsanwalt Lars Brozko – Kündigungsschutz in Frankfurt (Oder).

Eine Kündigung betrifft selten nur das Arbeitsverhältnis. Es geht um Einkommen, Absicherung und Planbarkeit. Deshalb erhalten Sie von mir eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation – und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht.

Ich betreue Arbeitnehmer aus Frankfurt (Oder), Oder-Spree, Märkisch-Oderland und dem Umland. Die Zusammenarbeit läuft telefonisch, per E-Mail und digital – ein persönliches Gespräch in der Kanzlei ist auf Wunsch jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Kündigung und Kündigungsschutz: die häufigsten Fragen.

Jetzt prüfen lassen

Kündigung prüfen lassen – kurz, konkret und ohne Umwege.

Schildern Sie mir Ihre Situation. Sie erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind – vertraulich und ohne Verpflichtung.

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kontakt@kanzlei-lb.de Gartenstraße 2, 15230 Frankfurt (Oder) Rückmeldung i. d. R. am selben oder nächsten Werktag – bei telefonischen Anfragen meist direkt erreichbar.

Kündigung prüfen lassen

Ich melde mich in der Regel noch am selben oder am nächsten Werktag.

Oder direkt anrufen: (0335) 62 97 97 07

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