Kündigung erhalten?Lassen Sie prüfen, ob Sie sich dagegen wehren können.
Eine Kündigung sollte nicht einfach hingenommen werden. Rechtsanwalt Lars Brozko prüft Ihre Kündigung und zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Kündigung und Abfindung
- Kündigungsschutzklage und Verhandlung über eine Abfindung
- Persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Lars Brozko
Sie sprechen direkt mit Rechtsanwalt Lars Brozko · Mo – So 09:00 – 20:00 Uhr
Wichtig: Bei einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Lars Brozko
Frankfurt (Oder) · persönlich erreichbar
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Kündigung und Abfindung
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Prüfung von Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Rückmeldung am selben oder nächsten Werktag
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Mitgliedschaften und Bewertungen
Ablauf
So läuft die Prüfung Ihrer Kündigung ab.
Kontakt aufnehmen
Sie schildern kurz, was passiert ist.
Unterlagen übermitteln
Insbesondere die Kündigung und relevante Unterlagen können geprüft werden.
Rechtliche Situation klären
Die wesentlichen rechtlichen Fragen und Handlungsoptionen werden eingeordnet.
Über das Vorgehen entscheiden
Sie wissen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sein können.
Vertretung übernehmen
Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die weitere rechtliche Bearbeitung und Vertretung. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
Ihre Situation
Was ist passiert?
Wählen Sie den Punkt, der Ihrer Situation am nächsten kommt. Ihre Angabe wird direkt in die Anfrage übernommen – oder Sie rufen an und schildern kurz persönlich, was passiert ist.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Warten Sie nicht unnötig ab.
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend können unter anderem der Kündigungsgrund, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Größe des Betriebs, vorherige Abmahnungen und besondere Schutzvorschriften sein.
Die 3-Wochen-Frist
Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Ob eine Klage im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich vorher klären.
Leistungen
Dabei kann ich Sie unterstützen.
Kündigungsschutzklage
Prüfung der Kündigung und Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Arbeitsgericht.
Kündigung prüfen
Ich prüfe die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Kündigung und ordne Ihre Situation ein.
Abfindung
Prüfung und Verhandlung über eine mögliche Abfindung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufhebungsvertrag
Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Lassen Sie die Vereinbarung vor der Unterschrift rechtlich prüfen.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Betriebsbedingte Kündigung
Prüfung der Kündigung und insbesondere der Voraussetzungen einer betriebsbedingten Beendigung.
Typische Fragen
Eine Kündigung wirft meist viele Fragen auf.
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist Ihre konkrete Situation.
Abfindung
Abfindung – wann kommt sie in Betracht?
Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung. In bestimmten Situationen kann eine Abfindung jedoch Gegenstand von Verhandlungen sein oder sich aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben.
Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Größenordnung sie sich bewegen kann, hängt unter anderem davon ab, wie belastbar die Kündigung rechtlich ist.
Abfindungsmöglichkeiten prüfen lassenVergleich im Kündigungsschutzverfahren
Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, in dem neben dem Beendigungszeitpunkt auch eine Abfindung geregelt werden kann.
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Auch außergerichtlich kann eine Abfindung Gegenstand von Verhandlungen sein – etwa wenn die Kündigung rechtlich angreifbar erscheint.
Bestimmte gesetzliche Konstellationen
In einzelnen Fällen sieht das Gesetz oder ein Sozialplan eine Abfindung oder einen entsprechenden Anspruch unter besonderen Voraussetzungen vor.
Aufhebungsvereinbarung
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, kann eine Abfindung Teil der Vereinbarung sein. Wichtig sind hier auch die sozialrechtlichen Folgen.
Kündigungsarten
Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Die Art der Kündigung entscheidet mit darüber, welche Anforderungen der Arbeitgeber erfüllen muss – und wo eine Kündigung angreifbar sein kann.
Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe. Geprüft werden unter anderem der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit und die Sozialauswahl.
Verhaltensbedingte Kündigung
Dem Arbeitnehmer wird ein Fehlverhalten vorgeworfen. Häufig kommt es darauf an, ob der Vorwurf zutrifft und ob zuvor abgemahnt wurde.
Personenbedingte Kündigung
Die Kündigung wird mit persönlichen Umständen begründet, etwa mit Erkrankungen. Hier gelten besondere Anforderungen an die Begründung.
Fristlose Kündigung
Das Arbeitsverhältnis soll ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beendet werden. Das setzt einen wichtigen Grund voraus.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit können kürzere Fristen und ein geringerer Kündigungsschutz gelten – ganz ohne Grenzen ist eine Kündigung aber auch hier nicht.
Unsicher, welche Kündigung vorliegt?
Jetzt anrufen(0335) 62 97 97 07Vorbereitung
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung.
Sie müssen nicht selbst beurteilen, welche Unterlagen rechtlich relevant sind. Schildern Sie zunächst Ihren Fall – alles Weitere klären wir gemeinsam.
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag
- gegebenenfalls Abmahnungen
- relevante Schreiben des Arbeitgebers
- gegebenenfalls Aufhebungsvertrag
- Informationen zur Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Informationen zur Beschäftigtenzahl des Betriebs
Persönliche rechtliche Unterstützung bei Ihrer Kündigung.
Eine Kündigung kann beruflich und finanziell erhebliche Auswirkungen haben. Ziel ist eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation und eine konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen – ohne Hotline und ohne Vermittlung.
Jetzt anrufenJetzt anrufen: (0335) 62 97 97 07Was kostet die Vertretung?
- Die Kosten richten sich in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren – im Arbeitsrecht meist ausgehend vom Bruttoverdienst – oder nach einer individuell vereinbarten Vergütung.
- Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Die Deckungsanfrage übernehme ich.
- Unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

Ihr Anwalt
Rechtsanwalt Lars Brozko – Kündigungsschutz in Frankfurt (Oder).
Eine Kündigung betrifft selten nur das Arbeitsverhältnis. Es geht um Einkommen, Absicherung und Planbarkeit. Deshalb erhalten Sie von mir eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation – und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht.
Ich betreue Arbeitnehmer aus Frankfurt (Oder), Oder-Spree, Märkisch-Oderland und dem Umland. Die Zusammenarbeit läuft telefonisch, per E-Mail und digital – ein persönliches Gespräch in der Kanzlei ist auf Wunsch jederzeit möglich.
Häufige Fragen
Kündigung und Kündigungsschutz: die häufigsten Fragen.
Jetzt prüfen lassen
Kündigung prüfen lassen – kurz, konkret und ohne Umwege.
Schildern Sie mir Ihre Situation. Sie erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind – vertraulich und ohne Verpflichtung.
