Sozialrecht · Frankfurt (Oder) & Umland

GdB zu niedrig? Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

Ich prüfe Ihren Bescheid unverbindlich und unterstütze Sie bei der rechtlichen Durchsetzung eines höheren Grades der Behinderung.

Ein zu niedriger GdB, nicht berücksichtigte Beschwerden oder eine Ablehnung: Senden Sie mir den Bescheid und ich sage Ihnen, wie stark Ihre Position ist.

Rechtsanwalt Lars Brozko

  • Unverbindliche Prüfung Ihres Bescheids
  • Persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Lars Brozko
  • Unterstützung im gesamten Widerspruchsverfahren
  • Bescheid digital hochladen oder in der Kanzlei besprechen

Bescheid unverbindlich prüfen lassen

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Bescheid hochladen · persönliche Rückmeldung

Lieber telefonisch? 0335 62 97 97 07
  1. 01

    Bescheid übermitteln

    Sie laden Ihren GdB-Bescheid hoch oder senden ihn mir zu – wenige Angaben genügen.

  2. 02

    Rechtlich einordnen

    Ich sehe mir die Entscheidung und die Begründung an und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

  3. 03

    Weiteres Vorgehen

    Sie erhalten meine Einschätzung und wir besprechen die nächsten Schritte. Ein kostenpflichtiges Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.

Was Mandanten sagen

Bewertungen über anwalt.de und Google

Ihr GdB wurde zu niedrig festgestellt?

Viele Betroffene haben den Eindruck, dass ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren konkrete Auswirkungen im Bescheid nicht vollständig abgebildet wurden. Dann kann eine rechtliche Prüfung Klarheit schaffen.

  • Einzelne Beeinträchtigungen wurden möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Die Auswirkungen mehrerer Erkrankungen können in ihrer Gesamtheit eine Rolle spielen.
  • Einschränkungen im Alltag sind im Bescheid womöglich nicht vollständig erfasst.
  • Der festgestellte GdB kann von Ihrer tatsächlichen Situation abweichen.

Wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?

Der GdB erscheint zu niedrig

Sie sind der Auffassung, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen stärker berücksichtigt werden müssten.

Beschwerden wurden nicht vollständig berücksichtigt

Bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen oder deren Auswirkungen wurden möglicherweise nicht ausreichend erfasst.

Mehrere Erkrankungen wirken gemeinsam

Die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihren Alltag können komplexer sein als die Darstellung im Bescheid.

Sie sind unsicher, ob sich ein Widerspruch lohnt

Ich prüfe die rechtliche Ausgangssituation und zeige Ihnen die möglichen nächsten Schritte auf.

Wobei ich Sie unterstützen kann

Bescheid prüfen

  • Prüfung des GdB-Bescheids
  • Prüfung der Begründung der Behörde
  • Rechtliche Einschätzung eines Widerspruchs

Widerspruch führen

  • Unterstützung bei der Begründung des Widerspruchs
  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde
  • Vertretung im weiteren Widerspruchsverfahren

Weitere Schritte

  • Prüfung erforderlicher weiterer rechtlicher Schritte
  • Einordnung von Fristen und Terminen
  • Persönliche Rückmeldung zu Ihrer Situation

Bescheid prüfen lassen, statt Fristen verstreichen lassen

Laden Sie Ihren Bescheid hoch – Sie erfahren, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen und welcher Schritt sich lohnt.

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Rechtsanwalt Lars Brozko aus Frankfurt (Oder)
Mitglied im Deutschen AnwaltvereinMitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
„Ob sich ein Widerspruch lohnt, zeigt sich erst am konkreten Bescheid. Genau den sehe ich mir für Sie an.“
Rechtsanwalt Lars Brozko, Frankfurt (Oder)

Ein Ansprechpartner

Was ich prüfe, führe ich auch – ohne Weitergabe an wechselnde Bearbeiter.

Fristen im Blick

Gegen einen Bescheid gilt in der Regel eine kurze Widerspruchsfrist. Durch die schnelle Prüfung verpassen Sie sie nicht.

Nüchterne Empfehlung

Sehe ich für einen Widerspruch keine Aussicht, sage ich das offen.

Meine Kontaktdaten

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Übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten und auf Wunsch direkt den Bescheid. Ich sehe mir Ihre Anfrage an und melde mich persönlich zurück.

Ihre Angaben werden vertraulich übermittelt. Ein Mandatsverhältnis entsteht nicht durch das Absenden des Formulars.